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   LG Gera, 06.08.1998 - 651 Js 40638/97 - 4 Ns   

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https://dejure.org/1998,19432
LG Gera, 06.08.1998 - 651 Js 40638/97 - 4 Ns (https://dejure.org/1998,19432)
LG Gera, Entscheidung vom 06.08.1998 - 651 Js 40638/97 - 4 Ns (https://dejure.org/1998,19432)
LG Gera, Entscheidung vom 06. August 1998 - 651 Js 40638/97 - 4 Ns (https://dejure.org/1998,19432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 660
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99

    Begründung der Annahme schädlicher Neidungen

    Diese Rückfallgefahr muß jedoch für erhebliche Straftaten bestehen und nicht nur für Bagatelldelikte oder Taten, die nur "gemeinlästig" sind (Diemer/Schoreit/Sonnen, a.a.O.; siehe auch Senat in NStZ-RR 1999, 377 = StV 1999, 658; LG Gera StV 1999, 660).
  • AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15

    Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des

    Dies gilt umso mehr, als insoweit zu bedenken war, daß heute allgemein der Jugendstrafe die Eignung für eine Resozialisierung von Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren abgesprochen wird und deshalb bei gefährdeten Jugendlichen eine intensiv helfende Betreuung als erfolgreicher beziehungsweise weniger schädlich erscheint als negativ-freiheitsentziehende Sanktionen, so daß Jugendstrafe gegen 14- bis 16jährige Jugendliche nur in ganz besonderen Fällen bei erheblichen Straftaten zu verantworten und damit wirklich unverzichtbar ist (vgl. LG Gera, StV 1999, 660, 661; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 17 Rn. 4; Eisenberg, JGG, 18. Aufl., § 17 Rn. 26; Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 17 Rn. 11).
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

    Da mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung verliert, so daß der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter diese selbstständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat, kann aufgrund der Unabhängigkeit der neuen von der früheren Strafbemessung die neue Sanktion - trotz einer weiteren, mitabgeurteilten Straftat - sogar milder als die Rechtsfolge in dem einbezogenen Urteil ausfallen (vgl. BGHSt 37, 34, 40; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5; BGHSt 49, 90, 92; LG Gera, VRS 96, 76, 78; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 31 Rn. 13; HK JGG-Schatz, 7. Aufl., § 31 Rn. 40; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 31 Rn. 42; Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 31 Rn. 21; M/R/T/W-Buhr, JGG, 2. Aufl., § 31 Rn. 39; Böhm/Feuerhelm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 4. Aufl., S. 157).
  • AG Rudolstadt, 12.04.2012 - 357 Js 3706/12

    Jugendstrafe: Verhängung wegen fortgesetzter Begehung kleinerer Ladendiebstähle

    Solche Straftaten mögen gemeinlästig sein, vermögen aber keine schädlichen Neigungen im Sinne des § 17 JGG anzuzeigen (LG Gera, StV 1999, 660, 661).
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